
Rechtsgebiete
Mit Engagement für Ihr Recht
Wir beraten und vertreten Mandanten in allen relevanten Bereichen des Strafrechts, Verkehrsrechts und Arbeitsrechts – und verfolgen Gesetzgebung und Rechtsprechung genau, um kreative und praktikable Lösungen zu entwickeln.

01 · Strafverteidigung
Strafrecht
Ein Strafverfahren ist für Betroffene eine enorme Belastung. Entscheidend ist, früh die richtigen Weichen zu stellen: Wer vor der ersten Aussage anwaltlichen Rat einholt, verbessert seine Ausgangslage erheblich.
- GewaltdelikteMord · Totschlag · Fahrlässige Tötung
- Straftaten gegen die persönliche FreiheitNötigung · Bedrohung · Freiheitsberaubung
- VermögensdelikteDiebstahl · Betrug · Unterschlagung
- BetäubungsmittelstrafrechtUnerlaubter Besitz · Handeltreiben · Einfuhr / Ausfuhr
- Urkunds- und FälschungsdelikteUrkundenfälschung · Fälschung beweiserheblicher Daten · Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse
- SexualstrafrechtSexueller Übergriff · Sexuelle Nötigung · Vergewaltigung
- StraßenverkehrsstrafrechtTrunkenheit / Drogen im Verkehr · Gefährdung des Straßenverkehrs · Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
- Wirtschafts- und SteuerstrafrechtInsolvenzstraftaten · Subventionsbetrug · Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen
- StaatsschutzdelikteVolksverhetzung · Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen · Landesverrat
- JugendstrafrechtVerteidigung Jugendlicher und Heranwachsender · Begleitung im Jugendgerichtsverfahren
- Internationales StrafrechtAuslieferungsverfahren · Internationaler / Europäischer Haftbefehl
- Haftsachen & ZwangsmaßnahmenHaftbefehl und Untersuchungshaft · Durchsuchungen · Beschlagnahme

02 · Unfall & Bußgeld
Verkehrsrecht
Nach einem Verkehrsunfall stehen Ihnen oft mehr Ansprüche zu, als die gegnerische Versicherung freiwillig zahlt. Wir setzen Schadensersatz, Schmerzensgeld und Nutzungsausfall konsequent durch.
- VerkehrsunfallregulierungSchadensersatz · Schmerzensgeld · Nutzungsausfall & Mietwagen
- Ordnungswidrigkeiten im StraßenverkehrGeschwindigkeitsverstoß · Rotlichtverstoß · Handyverstoß

03 · Für Arbeitnehmer
Arbeitsrecht
Eine Kündigung kommt oft überraschend – und die Zeit drängt: Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang erhoben werden.
- KündigungKündigungsschutzklage · Abfindungsverhandlung · Aufhebungsvertrag
- AbmahnungPrüfung der Wirksamkeit · Gegendarstellung · Entfernung aus der Personalakte
- VergütungLohnzahlungsklagen · Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall · Überstunden
Festnahme, Durchsuchung, Vorladung?
Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch und sagen Sie nichts zur Sache. Rufen Sie uns an – der strafrechtliche Notdienst ist rund um die Uhr erreichbar.

Erstkontakt
Schildern Sie uns Ihren Fall – vertraulich.
Alles, was Sie uns anvertrauen, unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen.
