
Strafverteidigung
Strafrecht
Verteidigung vom ersten Tag an – bei Vorladung, Durchsuchung, Haftbefehl und in der Hauptverhandlung.
Ein Strafverfahren ist für Betroffene eine enorme Belastung. Entscheidend ist, früh die richtigen Weichen zu stellen: Wer vor der ersten Aussage anwaltlichen Rat einholt, verbessert seine Ausgangslage erheblich.
Wir beantragen Akteneinsicht, prüfen die Beweislage und entwickeln eine klare Verteidigungsstrategie – mit dem Ziel, das Verfahren möglichst schon im Ermittlungsverfahren zu beenden. Wo es zur Verhandlung kommt, vertreten wir Sie konsequent vor dem Amts- und Landgericht.
Fachgebiete
Gewaltdelikte
- Mord
- Totschlag
- Fahrlässige Tötung
- Körperverletzungsdelikte
- Aussetzung
Straftaten gegen die persönliche Freiheit
- Nötigung
- Bedrohung
- Freiheitsberaubung
- Nachstellung / Stalking
- Menschenhandel
Vermögensdelikte
- Diebstahl
- Betrug
- Unterschlagung
- Raub und Erpressung
- Hehlerei
Betäubungsmittelstrafrecht
- Unerlaubter Besitz
- Handeltreiben
- Einfuhr / Ausfuhr
- Bewaffnetes Handeltreiben
- Anbau von Betäubungsmitteln
Urkunds- und Fälschungsdelikte
- Urkundenfälschung
- Fälschung beweiserheblicher Daten
- Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse
Sexualstrafrecht
- Sexueller Übergriff
- Sexuelle Nötigung
- Vergewaltigung
Straßenverkehrsstrafrecht
- Trunkenheit / Drogen im Verkehr
- Gefährdung des Straßenverkehrs
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
- Fahren ohne Fahrerlaubnis
- Illegales Straßenrennen
- Fahrlässige Körperverletzung / Tötung
Wirtschafts- und Steuerstrafrecht
- Insolvenzstraftaten
- Subventionsbetrug
- Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen
- Korruptionsdelikte
- Steuerhinterziehung
Staatsschutzdelikte
- Volksverhetzung
- Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen
- Landesverrat
Jugendstrafrecht
- Verteidigung Jugendlicher und Heranwachsender
- Begleitung im Jugendgerichtsverfahren
Internationales Strafrecht
- Auslieferungsverfahren
- Internationaler / Europäischer Haftbefehl
Haftsachen & Zwangsmaßnahmen
- Haftbefehl und Untersuchungshaft
- Durchsuchungen
- Beschlagnahme
Häufige Fragen
Ich habe eine Vorladung von der Polizei erhalten – muss ich hingehen?+
Einer Vorladung als Beschuldigter bei der Polizei müssen Sie nicht folgen. Sagen Sie nichts zur Sache, bevor ein Verteidiger Akteneinsicht hatte. Wir melden uns für Sie bei der Behörde und übernehmen die Kommunikation.
Was tue ich bei einer Durchsuchung oder Festnahme?+
Bleiben Sie ruhig, leisten Sie keinen Widerstand und machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch. Verlangen Sie, einen Anwalt zu kontaktieren – unsere Notfallnummer ist rund um die Uhr erreichbar.
Kann ein Verfahren ohne Gerichtsverhandlung enden?+
Ja. Häufig lässt sich im Ermittlungsverfahren eine Einstellung erreichen – etwa mangels Tatverdachts oder gegen Auflagen. Genau hier setzt eine frühe Verteidigung an.
Festnahme, Durchsuchung, Vorladung?
Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch und sagen Sie nichts zur Sache. Rufen Sie uns an – der strafrechtliche Notdienst ist rund um die Uhr erreichbar.
Mandantenstimmen
Was Mandanten sagen
„Fatih Dilgin hat mich vor dem Schöffengericht vertreten und am Ende gab’s einen Freispruch. Man merkt, dass er weiß, was er tut und sich voll für seine Mandanten einsetzt.“
„Mir war besonders wichtig, dass das Strafverfahren bereits außergerichtlich erledigt wird und es gar nicht erst zu einer Gerichtsverhandlung kommt. Genau dieses Ziel wurde schnell und erfolgreich umgesetzt.“
„Dank seiner hervorragenden Arbeit, seiner Erfahrung und seines engagierten Einsatzes konnte in meinem Fall ein Freispruch erreicht werden. Ich habe mich während des gesamten Verfahrens bestens betreut und jederzeit ernst genommen gefühlt.“
„Er war immer erreichbar oder hat sich schnell zurückgemeldet und hat sich zuverlässig und engagiert um unseren Fall gekümmert. Man fühlt sich bei ihm bestens aufgehoben.“
„Herr Dilgin hat mich wunderbar vertreten. Die Kommunikation stimmt, das Menschliche stimmt, alles war perfekt!“
„Professionell, engagiert und jederzeit zuverlässig. Ich kann Herrn Dilgin uneingeschränkt weiterempfehlen!“

Erstkontakt
Schildern Sie uns Ihren Fall – vertraulich.
Alles, was Sie uns anvertrauen, unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen.
