
Für Arbeitnehmer
Arbeitsrecht
Kündigung, Abmahnung oder ausstehender Lohn – wir setzen Ihre Rechte gegenüber dem Arbeitgeber durch.
Eine Kündigung kommt oft überraschend – und die Zeit drängt: Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang erhoben werden.
Wir prüfen die Wirksamkeit von Kündigung und Abmahnung, verhandeln über Abfindungen und setzen offene Lohn- und Entgeltfortzahlungsansprüche durch.
Fachgebiete
Kündigung
- Kündigungsschutzklage
- Abfindungsverhandlung
- Aufhebungsvertrag
Abmahnung
- Prüfung der Wirksamkeit
- Gegendarstellung
- Entfernung aus der Personalakte
Vergütung
- Lohnzahlungsklagen
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- Überstunden
Häufige Fragen
Wie schnell muss ich nach einer Kündigung handeln?+
Sehr schnell: Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen. Melden Sie sich daher möglichst sofort.
Mandantenstimmen
Was Mandanten sagen
„Fatih Dilgin hat mich vor dem Schöffengericht vertreten und am Ende gab’s einen Freispruch. Man merkt, dass er weiß, was er tut und sich voll für seine Mandanten einsetzt.“
„Mir war besonders wichtig, dass das Strafverfahren bereits außergerichtlich erledigt wird und es gar nicht erst zu einer Gerichtsverhandlung kommt. Genau dieses Ziel wurde schnell und erfolgreich umgesetzt.“
„Dank seiner hervorragenden Arbeit, seiner Erfahrung und seines engagierten Einsatzes konnte in meinem Fall ein Freispruch erreicht werden. Ich habe mich während des gesamten Verfahrens bestens betreut und jederzeit ernst genommen gefühlt.“
„Er war immer erreichbar oder hat sich schnell zurückgemeldet und hat sich zuverlässig und engagiert um unseren Fall gekümmert. Man fühlt sich bei ihm bestens aufgehoben.“
„Herr Dilgin hat mich wunderbar vertreten. Die Kommunikation stimmt, das Menschliche stimmt, alles war perfekt!“
„Professionell, engagiert und jederzeit zuverlässig. Ich kann Herrn Dilgin uneingeschränkt weiterempfehlen!“

Erstkontakt
Schildern Sie uns Ihren Fall – vertraulich.
Alles, was Sie uns anvertrauen, unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen.
